Unsere Führerscheinklassen - Dein Führerschein
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Details der Führerscheinklassen für Dein besseres Verständnis

B / BF17
Auto-Führerschein
Bezeichnung:
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)Bestimmungen:
Mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")Eingeschlossene Klassen:
AM und L

B197
Erweiterung Schaltgetriebe bei Prüfung auf Automatikgetriebe
Bezeichnung:
Erweiterung für Kraftfahrzeuge mit AutomatikgetriebeBestimmungen:
Nach 10 Übungsfahrten auf einem Schaltfahrzeug und einer 15-minütigen Testfahrt bescheinigen wir Dir Deine Fahrtauglichkeit auf einem Schaltfahrzeug.Mindestalter:
siehe Führerscheinklasse BEingeschlossene Klassen:
Keine- Vorsicht, wenn bei BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78 eingetragen ist. Die Klasse B197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung für aufbauende Erweiterungsklassen.

BE
Erweiterung Auto-Führerschein mit Anhänger (bis 3,5t)
Bezeichnung:
FahrzeugkombinationenBestimmungen:
Bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigtMindestalter:
18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendigEingeschlossene Klassen:
Keine

MOFA
Mofa-Führerschein
Bezeichnung:
Prüfbescheinigung Mofa (kein wirklicher Führerschein)Bestimmungen:
Maximaler Hubraum von 50 ccm, max. 25km/h (auch gedrosselt)Mindestalter:
15 Jahre (Beginn mit 14 1/2 möglich)Eingeschlossene Klassen:
Keine

AM
Roller-Führerschein (bis 50 ccm / 45 km/h)
Bezeichnung:
Leichte KraftfahrzeugeBestimmungen:
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)Mindestalter:
15 JahreEingeschlossene Klassen:
Keine

A1
Motorrad-Führerschein (bis 125 ccm)
Bezeichnung:
Krafträder (auch mit Beiwagen)Bestimmungen:
Mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leistungsgewicht <= 0,1 kW/kg)
dreirädrige Kraftfahrzeuge: Mit symmetrisch angeordneten Rädern
dreirädrige Kraftfahrzeuge: Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kWMindestalter:
16 JahreEingeschlossene Klassen:
AM

B196
Erweiterung Auto-Führerschein für kleine Motorräder (bis 125 ccm)
Bezeichnung:
Erweiterung für Krafträder (auch mit Beiwagen)Bestimmungen:
Mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leistungsgewicht <= 0,1 kW/kg)Mindestalter:
25 Jahre, mind. 5 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendigEingeschlossene Klassen:
Keine- Vorsicht:
- - Eine Klassenerweiterung ist nicht möglich.
- - Nur in Deutschland gültig.

A2
Motorrad-Führerschein (begrenzt)
Bezeichnung:
Krafträder (auch mit Beiwagen)Bestimmungen:
Mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW Leistungsgewicht (<= 0,2 kW/kg + nicht abgeleitet von der Leistung von über 70 kW Motorleistung)Übergangsrecht:
Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).Mindestalter:
18 JahreEingeschlossene Klassen:
A1 und AM

A
Motorrad-Führerschein (unbegrenzt)
Bezeichnung:
Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige KraftfahrzeugeBestimmungen:
Mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ / 15 kW oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)Eingeschlossene Klassen:
A2, A1 und AM